Fehlende Anhörung
Seite 1 von 1
Fehlende Anhörung
Muss die fehlende Anhörung für alle VAs einzeln geprüft werden? Bei der Anordnung zum sofortigen Vollzug der Sicherungsmaßnahmen ist anhörung ja nicht unbedingt nötig, wegen Gefahr in Verzug. Aber bei der siebenjährigen Untersuchung des Grundstückes ist ja keine konkrete Gefahr. Hier hätte eine vorherige Anhörung also stattfinden müssen. Was ist nun die Folge davon?
gast2- Gast
Re: Fehlende Anhörung
ich gehe davon aus das die fehlnde anhörung bis zur letzten mündlichen verhandlung nachgeholt werden kann.
aber du hast insofern recht, das die anhörung bei der 7 jährigen untersuchung anders beurteilt werden muss als bei der sofortigen massnahme.
das die 7 jährige untersuchung aus andern gründen rechtwidrig ist wurde schon erörtert.
aber du hast insofern recht, das die anhörung bei der 7 jährigen untersuchung anders beurteilt werden muss als bei der sofortigen massnahme.
das die 7 jährige untersuchung aus andern gründen rechtwidrig ist wurde schon erörtert.
gast- Gast
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten