Übung DeWall WS08/09
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Re: Übung DeWall WS08/09
Hallo,
hat der Prof ein Passwort vergeben ? Werden die Lösungen ins Netz gestellt ?
Danke!
hat der Prof ein Passwort vergeben ? Werden die Lösungen ins Netz gestellt ?
Danke!
lupi- Gast
Re: Übung DeWall WS08/09
lupi schrieb:Hallo,
hat der Prof ein Passwort vergeben ? Werden die Lösungen ins Netz gestellt ?
Danke!
Genau das würde mich auch interessieren. Und hat der Prof vielleicht schon gesagt was Stoff der ersten Klausur sein wird?
Das gleiche würde mich auch mal zur großen Übung im Strafrecht interessieren.
Danke
Gast23- Anzahl der Beiträge : 10
Anmeldedatum : 07.10.08
Re: Übung DeWall WS08/09
Hallo,
ich war leider in der ersten Übungsstunde nicht da. Wäre es möglich den SV reinzustellen?
Danke!
ich war leider in der ersten Übungsstunde nicht da. Wäre es möglich den SV reinzustellen?
Danke!
Tim- Gast
Re: Übung DeWall WS08/09
wenn ihr mir die passwörter schickt, werde ich die unterlagen bei rapidshare hochladen und hier verlinken.
dazu geht bitte ganz unten auf den link "Kontakt" und schreibt mir.
dazu geht bitte ganz unten auf den link "Kontakt" und schreibt mir.
MOD- moderator
- Anzahl der Beiträge : 59
Anmeldedatum : 17.03.08
Re: Übung DeWall WS08/09
also hier mal die ersten beiden fälle von de wall (polizeirecht)
www.uploaded.to/?id=vhkpg7
www.uploaded.to/?id=vhkpg7
gast- Gast
Re: Übung DeWall WS08/09
Bei mir funktioniert das Passwort nicht . Habe es mir wahrscheinlich falsch aufgeschrieben. Kann mir jemand das "richtige" Passwort zusenden bzw. hochladen?
Danke!
Grüße
Danke!
Grüße
..- Gast
Re: Übung DeWall WS08/09
du kannst die beiden fälle unter dem link oben herunterladen.
(das kennwort von de wall: alles gross schreiben)
(das kennwort von de wall: alles gross schreiben)
gast- Gast
Re: Übung DeWall WS08/09
Wie ist das Passwort jetzt?
Gast23- Anzahl der Beiträge : 10
Anmeldedatum : 07.10.08
Re: Übung DeWall WS08/09
Das würde ich auch gern wissen
?!- Anzahl der Beiträge : 2
Anmeldedatum : 29.10.08
Re: Übung DeWall WS08/09
Also mal ganz ehrlich Leute...ich hab nicht die Möglichkeit in die Übung zu gehen. Es kann doch nicht sein, dass niemand von denjenigen, die hier weit und breit über die HA diskutiert haben, dieses Passwort hier reinschreiben kann...ich mein, lernen muss ich es ja immer noch selber....
Wäre echt nett, wenn mir jemand helfen kann.
Wäre echt nett, wenn mir jemand helfen kann.
Gast23- Anzahl der Beiträge : 10
Anmeldedatum : 07.10.08
Re: Übung DeWall WS08/09
hallo
ich kann die fälle net aufmachen
kann jmd das passwort hier geben
ich kann die fälle net aufmachen
kann jmd das passwort hier geben
hilfe- Gast
Re: Übung DeWall WS08/09
Was denkt Ihr denn, was dran kommt in der Klausur (Anfechtungsklage, FFK, etc...) ?
jules- Gast
klausur öffentlich 6.11
also wenn es um sicherheitsrecht, genauer um die primärmassnahme geht, ist natürlich eine "ffk" gefragt.
wenn es um eine demo geht, könnte ich an die probleme von versammlungsrecht und polizeirecht denken. stichpunkt polizeifestigkeit des versammlungsrecht. wie sieht es mit massnahmen im vorfeld eine demo aus?
auch könnte kostenrecht vorkommen. sprich wer zahlt für eine polizeiliche massnahme.
was de walls fall 3 - teil 1 betrifft habe ich mit anderen diskutiert. da fehlt doch der hinweis das der sofortige vollzug angeordnet wurde. dann ist einstweilliger rechtsschutz nicht erforderlich, da eine klage als rechtsmittel suspensiv-effekt hätte. ich vermute de wall hat vergessen hinzuschreiben, das der sofortige vollzug angeordnet wurde.
wenn es um eine demo geht, könnte ich an die probleme von versammlungsrecht und polizeirecht denken. stichpunkt polizeifestigkeit des versammlungsrecht. wie sieht es mit massnahmen im vorfeld eine demo aus?
auch könnte kostenrecht vorkommen. sprich wer zahlt für eine polizeiliche massnahme.
was de walls fall 3 - teil 1 betrifft habe ich mit anderen diskutiert. da fehlt doch der hinweis das der sofortige vollzug angeordnet wurde. dann ist einstweilliger rechtsschutz nicht erforderlich, da eine klage als rechtsmittel suspensiv-effekt hätte. ich vermute de wall hat vergessen hinzuschreiben, das der sofortige vollzug angeordnet wurde.
gast- Gast
.
Hat er in der letzten Übung nicht gemeint, dass Versammlungsrecht in der Klausur nicht dran kommt ? Da bin ich mir 100% sicher...
.- Gast
Übung de Wall WS 08/09
Der de Wall hat gesagt, dass das neue Versammlungsgesetz in der Klausur nicht drankommen wird. Er wollte es uns nur mal zeigen und hat es deshalb in der Übung gemacht.
Anonym- Gast
Re: Übung DeWall WS08/09
Wie war der Schnitt bei der Hausarbeit?
Jula- Anzahl der Beiträge : 2
Anmeldedatum : 18.03.08
Re: Übung DeWall WS08/09
habe besprechung nur teilweise mitbekommen. lösung war durchaus schwierig. soll aber in der lösung stehen, kennwort steht ja hier.
gast- Gast
Re: Übung DeWall WS08/09
Ah ja, danke für die Antwort. Dann noch eine Frage: Was kam in der ersten Klausur dran? Konnte diese leider nicht mitschreiben. Ist schon bekannt, was in der 2. Klausur drankommen wird?
Jula- Anzahl der Beiträge : 2
Anmeldedatum : 18.03.08
Re: Übung DeWall WS08/09
1. Klausur
A arbeitet und lebt als erfolgreicher Junganwalt in München und wurde von seiner Kanzlei soeben zum „Associate Partner" befördert. Am Abend des Samstags, 18. Oktober 2008, suchte A deshalb seinen Stamm-Club „No. One" auf, um dieses Ereignis gebührend zu feiern. Seinen Pkw BMW M3 Cabriolet stellte er am Rand einer etwas abgelegenen, wenig beleuchteten Seitenstraße in unmittelbarer Nähe des „No. One" ab, ohne das Verdeck zu schließen. Dabei kümmerte er sich nicht weiter darum, dass der Abstand seines Fahrzeugs zum nächstgelegenen Zebrastreifen nur 1 m betrug. Am Sonntag morgen um 4.00 Uhr wurde der Pkw des A von einer diensthabenden Polizeistreife entdeckt. Polizeimeister Maier entschied, dass für das Fahrzeug und das besonders wertvolle Autoradio akute Diebstahlsgefahr bestünde, und veranlasste, den Pkw zur Polizei-Verwahrstelle abzuschleppen. Als A gegen 5.30 Uhr zu seinem Wagen zurückkehren wollte, fand er diesen nicht vor. Er suchte die Polizei-Verwahrstelle auf, wo man ihm seinen Pkw mit dem Hinweis, das Abschleppen sei notwendig gewesen, um das hochwertige Fahrzeug gegen Diebstahl zu schützen, ohne weitere Ankündigungen aushändigte. A betrachtete die Angelegenheit deshalb - angesichts seiner weiter andauernden Hochstimmung - für sich als erledigt.
Am Montag, den 3. November, ging dem A ein mit einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung versehener Kostenbescheid der zuständigen Polizeiinspektion zu. Darin wurde er verpflichtet, für das Abschleppen seines Pkw BMW M3 am 19. Oktober 2008 Kosten von insgesamt 210 € zu bezahlen (Abschleppkosten: 110 €; Gebühr: 100 €).
Nun ist A empört. Er meint, das Abschleppen seines Wagens sei von Anfang an rechtswidrig gewesen. Diebstahlsgefahr habe zu keinem Zeitpunkt bestanden. Zwar habe das Verdeck des Cabriolets offengestanden. Der Wagen sei jedoch abgeschlossen und zugleich durch eine elektronische Wegfahrsperre gesichert gewesen. Abgesehen von dem Autoradio hatten sich keinerlei Wertsachen im Fahrzeug befunden. Auch hätte die Polizei bei einem mitten in der Stadt abgestellten Fahrzeug davon ausgehen können, dass der Fahrer alsbald wiederkäme und das Fahrzeug nicht mehrere Tage oder gar Wochen unbeaufsichtigt stünde. Ein Abschleppen wegen eines eventuellen Verstoßes gegen die StVO scheide ebenfalls aus. Das Fahrzeug des A habe zur Nachtzeit keine Fußgänger gefährdet und wäre, hätte die Polizei nicht eingegriffen, entfernt worden, noch bevor am Sonntag morgen wieder mit Fußgängerverkehr zu rechnen war. Außerdem wäre es zum Schutz von Fußgängern nicht nötig gewesen, das Fahrzeug zur Polizei-Verwahrstelle abzuschleppen. Es hätte völlig ausgereicht, das Fahrzeug auf einen anderen der reichlich vorhandenen freien Plätze am Rand der Straße zu versetzen. Schließlich sei ein Abschleppen des Pkw schon deshalb unzulässig gewesen, weil A unter der Windschutzscheibe gut sichtbar einen laminierten Zettel mit der Aufschrift „Bei Störung Bitte anrufenjeomme sofort" und seiner aktuellen Handynummer ausgelegt hatte. Bei einem Anruf Her Polizei hätte sich A sofort auf den Weg gemacht, um das Fahrzeug wegzufahren. Ein solcher Anruf ging bei ihm jedoch - was zutrifft - nicht ein. Nach all dem könne es auch nicht rechtmäßig sein, wenn die Polizei ihn jetzt für die Kosten der Abschleppmaßnahme in Anspruch nehme.
Bearbeitervermerk:
A möchte sich gegen den Kostenbescheid zur Wehr setzen.
Hat ein Hauptsacherechtsbehelf des A Aussicht auf Erfolg? Dabei ist davon auszugehen, dass die Berechnung der Kostenhöhe den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Bitte wenden!(abdruck von § 12, 14 StVO. 49 OWIG. § 24 StVG. art.16 KostG)
A arbeitet und lebt als erfolgreicher Junganwalt in München und wurde von seiner Kanzlei soeben zum „Associate Partner" befördert. Am Abend des Samstags, 18. Oktober 2008, suchte A deshalb seinen Stamm-Club „No. One" auf, um dieses Ereignis gebührend zu feiern. Seinen Pkw BMW M3 Cabriolet stellte er am Rand einer etwas abgelegenen, wenig beleuchteten Seitenstraße in unmittelbarer Nähe des „No. One" ab, ohne das Verdeck zu schließen. Dabei kümmerte er sich nicht weiter darum, dass der Abstand seines Fahrzeugs zum nächstgelegenen Zebrastreifen nur 1 m betrug. Am Sonntag morgen um 4.00 Uhr wurde der Pkw des A von einer diensthabenden Polizeistreife entdeckt. Polizeimeister Maier entschied, dass für das Fahrzeug und das besonders wertvolle Autoradio akute Diebstahlsgefahr bestünde, und veranlasste, den Pkw zur Polizei-Verwahrstelle abzuschleppen. Als A gegen 5.30 Uhr zu seinem Wagen zurückkehren wollte, fand er diesen nicht vor. Er suchte die Polizei-Verwahrstelle auf, wo man ihm seinen Pkw mit dem Hinweis, das Abschleppen sei notwendig gewesen, um das hochwertige Fahrzeug gegen Diebstahl zu schützen, ohne weitere Ankündigungen aushändigte. A betrachtete die Angelegenheit deshalb - angesichts seiner weiter andauernden Hochstimmung - für sich als erledigt.
Am Montag, den 3. November, ging dem A ein mit einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung versehener Kostenbescheid der zuständigen Polizeiinspektion zu. Darin wurde er verpflichtet, für das Abschleppen seines Pkw BMW M3 am 19. Oktober 2008 Kosten von insgesamt 210 € zu bezahlen (Abschleppkosten: 110 €; Gebühr: 100 €).
Nun ist A empört. Er meint, das Abschleppen seines Wagens sei von Anfang an rechtswidrig gewesen. Diebstahlsgefahr habe zu keinem Zeitpunkt bestanden. Zwar habe das Verdeck des Cabriolets offengestanden. Der Wagen sei jedoch abgeschlossen und zugleich durch eine elektronische Wegfahrsperre gesichert gewesen. Abgesehen von dem Autoradio hatten sich keinerlei Wertsachen im Fahrzeug befunden. Auch hätte die Polizei bei einem mitten in der Stadt abgestellten Fahrzeug davon ausgehen können, dass der Fahrer alsbald wiederkäme und das Fahrzeug nicht mehrere Tage oder gar Wochen unbeaufsichtigt stünde. Ein Abschleppen wegen eines eventuellen Verstoßes gegen die StVO scheide ebenfalls aus. Das Fahrzeug des A habe zur Nachtzeit keine Fußgänger gefährdet und wäre, hätte die Polizei nicht eingegriffen, entfernt worden, noch bevor am Sonntag morgen wieder mit Fußgängerverkehr zu rechnen war. Außerdem wäre es zum Schutz von Fußgängern nicht nötig gewesen, das Fahrzeug zur Polizei-Verwahrstelle abzuschleppen. Es hätte völlig ausgereicht, das Fahrzeug auf einen anderen der reichlich vorhandenen freien Plätze am Rand der Straße zu versetzen. Schließlich sei ein Abschleppen des Pkw schon deshalb unzulässig gewesen, weil A unter der Windschutzscheibe gut sichtbar einen laminierten Zettel mit der Aufschrift „Bei Störung Bitte anrufenjeomme sofort" und seiner aktuellen Handynummer ausgelegt hatte. Bei einem Anruf Her Polizei hätte sich A sofort auf den Weg gemacht, um das Fahrzeug wegzufahren. Ein solcher Anruf ging bei ihm jedoch - was zutrifft - nicht ein. Nach all dem könne es auch nicht rechtmäßig sein, wenn die Polizei ihn jetzt für die Kosten der Abschleppmaßnahme in Anspruch nehme.
Bearbeitervermerk:
A möchte sich gegen den Kostenbescheid zur Wehr setzen.
Hat ein Hauptsacherechtsbehelf des A Aussicht auf Erfolg? Dabei ist davon auszugehen, dass die Berechnung der Kostenhöhe den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Bitte wenden!(abdruck von § 12, 14 StVO. 49 OWIG. § 24 StVG. art.16 KostG)
gast- Gast
Re: Übung DeWall WS08/09
weiß jemand, wie das neue passwort lautet? ab fall 4 skizze geht HLI nicht mehr?!
gast13:3- Gast
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