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hausarbeit oeffentlich ss 08

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hausarbeit oeffentlich ss 08 - Seite 3 Empty Re: hausarbeit oeffentlich ss 08

Beitrag von guest Do Apr 10, 2008 12:38 am

also ich würd definitiv nach der neuen gehen.
vom Inhalt hat sich ja kaum was getan und die Rechtsprechung kann man weiterhin heranziehen.
könnten höchstens mal ne Übersicht posten was für alte Art den neuen entsprechen.

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hausarbeit oeffentlich ss 08 - Seite 3 Empty Klageart im 2ten fall

Beitrag von stress Do Apr 10, 2008 3:37 pm

hallo
was ist es denn im 2ten fall für eine klageart?
gruß

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hausarbeit oeffentlich ss 08 - Seite 3 Empty Re: hausarbeit oeffentlich ss 08

Beitrag von gast Do Apr 10, 2008 3:58 pm

fall 2 ist keine klage, sondern antrag nach 80a vwgo
das wort "klage" kommt nur bei der summarischen pruefung der erfolgsaussichten in der hauptsache vor.

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hausarbeit oeffentlich ss 08 - Seite 3 Empty BayBO

Beitrag von Der Do Apr 10, 2008 6:49 pm

Es ist die alte BayBO anzuwenden -> Art.83 I neue BayBO, da das Baugenehmigungsverfahren noch 2007 eingeleitet wurde...

Der
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hausarbeit oeffentlich ss 08 - Seite 3 Empty Re: hausarbeit oeffentlich ss 08

Beitrag von gast Fr Apr 11, 2008 11:02 am

"Es ist die alte BayBO anzuwenden -> Art.83 I neue BayBO, da das Baugenehmigungsverfahren noch 2007 eingeleitet wurde..."
da hast du recht denn die genehmigung ist ja ein abgeschlossener akt in der vergangenheit.

zum teil 2
wegen der aussetzung des vollzuges der baugenehmigung nach 80a I Nr.2 habe ich keine probleme.
aber die sperrung des parkplatzes unter 80a I nr.2 2.alternative " einstweilige massnahmen zu subsumieren ist schwierig.
denn die möglichkeiten des gerichtes sind durch das hauptsacheverfahren (= anfechtungsklage der baugenehmigung) begrenzt.
---> sprich wenn ein nachbar gegen die baugenehmigung des nachbar klagt, passt der lärm, verursacht durch das haus des gastes nicht so rein.

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hausarbeit oeffentlich ss 08 - Seite 3 Empty Re: hausarbeit oeffentlich ss 08

Beitrag von gast Di Apr 15, 2008 12:40 pm

die erste auflage:
"Das Haus des Gastes ist so zu betreiben, dass von ihm bzw. durch seine Nutzung, einschließlich
der der Nutzung zurechenbaren Geräusche, keine unzumutbaren Belästigungen für die Nachbar-
grundstücke ausgehen können."

koennte diese auflage ein hinweis auf § 22 I bimschg sein?:
"Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden..."

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hausarbeit oeffentlich ss 08 - Seite 3 Empty Re: hausarbeit oeffentlich ss 08

Beitrag von gast Di Apr 15, 2008 3:36 pm

habt ihr in teil 2 innen oder außenbereich angenommen? Bin mir irgendwie noch immer so unschlüssig...

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hausarbeit oeffentlich ss 08 - Seite 3 Empty Re: hausarbeit oeffentlich ss 08

Beitrag von gast Di Apr 15, 2008 4:18 pm

innen oder aussenßereich?
nimm innen, 34 baugb. diskutiere aber kurz die aussenbereichsinsel (die zwei baeche)

"In der Nähe befinden sich mehrere fünfstöckige Büro- und Einzelhandelsgebäude mit einer Grundfläche
von bis zu 570 qm."
---> hinweise auf § 6 II nr.8 baunvo?
--->was ist das "haus des gastes" verguegungsstaette nach 4a III-2 baunvo?
--> aber der gesetzgeber waegt ja nach 6 I baunvo ab, sprich wohnen hat grundsaetzlich vorrang.

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hausarbeit oeffentlich ss 08 - Seite 3 Empty Re: hausarbeit oeffentlich ss 08

Beitrag von gast Di Apr 15, 2008 8:22 pm

eine andere frage, ist das haus des gastes ein sonderbau?
nach art.2 IV satz 2 nr. 6 wegen mehr als 100 gäste?
dann kann man die bimschg im genehmigungsverfahren unterbringen.

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hausarbeit oeffentlich ss 08 - Seite 3 Empty Unterschiede neue und alte BayBO

Beitrag von gast Mi Apr 16, 2008 6:01 pm

hallo leute,
hab noch ein paar abschließende fragen:

zu teil 1: habt ihr baurecht geprüft, und wenn ja wie ausführlich?
oder habt Ihr nur das baugebiet angesprochen?

zu teil 2: wenn ich meine prüfung (die normen) von der neuen auf die alte BayBo umstelle würde, ändert sich
dadurch die prüfung ? z.B. bezgl. anlage, nutzungsänderung, umfang der zu prüfenden normen.

bin für hilfe sehr dankbar. confused

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Beitrag von gast Mi Apr 16, 2008 6:43 pm

teil1
baugenehmigung: kurz auf verhältnis baugenehmigung gaststätettenerlaubnis eingehen. was ist an lärm durch bauvorhaben zu erwarten. wenn das durch gaststätte nicht überschritten wird, wird die zulässigkeit der gaststätte wegen der lärmbelastung schon in der baugenehmigung festgestellt.

teil 2: neue oder alte baybo ist wurst. du prüfst bei der genehmigungsfähigkeit ob sich das bauvorhaben nach 34 II baugb + 6 baunvo einfügt.

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Beitrag von gast Mi Apr 16, 2008 6:46 pm

kurz noch zum teil 2: das baugenehmigungsverfahren wurde im jahr 2007 abgeschlossen, also ist dessen rechtmässigkeit nach der alten baybo zu beurteilen. aber wie gesagt effektiv sind da keine unterschiede.

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Beitrag von gast Do Apr 17, 2008 1:48 am

ein dickes dankeschön sunny

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hausarbeit oeffentlich ss 08 - Seite 3 Empty Re: hausarbeit oeffentlich ss 08

Beitrag von gast Do Apr 17, 2008 3:31 pm

habt ihr im zweiten teil TA-Lärm oder 18. BImSchV angenommen?
Gibts da nen aufsattz oder so?? FInd nix... :-(

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hausarbeit oeffentlich ss 08 - Seite 3 Empty Re: hausarbeit oeffentlich ss 08

Beitrag von gast Do Apr 17, 2008 4:45 pm

achtung laut neuen ha-text

die 16. bimschv !!!!
Verkehrslärmschutzverordnung, sag der parkplatz ist nicht gewidmet ---> anwendung der 16. bischv nicht eroeffnet

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hausarbeit oeffentlich ss 08 - Seite 3 Empty Re: hausarbeit oeffentlich ss 08

Beitrag von gast Do Apr 17, 2008 4:58 pm

BVERWG – Urteil vom 17.03.2005, Aktenzeichen: BVerwG 4 A 18.04

Leitsatz: § 41 BImSchG und die 16. BImSchV erfassen nur den Lärm, der von der zu bauenden oder zu ändernden Straße selbst ausgeht.(schau auf webseite des bverwg)

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hausarbeit oeffentlich ss 08 - Seite 3 Empty Re: hausarbeit oeffentlich ss 08

Beitrag von gast Do Apr 17, 2008 5:01 pm

Vielen vielen Dank, das ist echt lieb...
Bin grad schon fast durchgedreht...

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hausarbeit oeffentlich ss 08 - Seite 3 Empty Re: hausarbeit oeffentlich ss 08

Beitrag von gast Do Apr 17, 2008 5:25 pm

und wie sieht es aus mit der meinung des N? Der will doch 18. BIMschV-oder versteh ich das falsch??

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Beitrag von gast Do Apr 17, 2008 5:52 pm

ja der n will die 18. = sportanlagenverordnung. aber hier keine sportanlage

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hausarbeit oeffentlich ss 08 - Seite 3 Empty Re: hausarbeit oeffentlich ss 08

Beitrag von gast Do Apr 17, 2008 6:47 pm

Aber für Bayern gilt, dass Freizeitanlagen unter die 18. BImSchV fallen. Überleg, ob das Haus des Gastes so ne Freizeitanlage ist...

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Beitrag von Keks Do Jul 31, 2008 2:41 pm

hat sich schon jemand mit der HA vom Prof. De Wall auseinander gesetzt?

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