hausarbeit oeffentlich ss 08
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Re: hausarbeit oeffentlich ss 08
also ich würd definitiv nach der neuen gehen.
vom Inhalt hat sich ja kaum was getan und die Rechtsprechung kann man weiterhin heranziehen.
könnten höchstens mal ne Übersicht posten was für alte Art den neuen entsprechen.
vom Inhalt hat sich ja kaum was getan und die Rechtsprechung kann man weiterhin heranziehen.
könnten höchstens mal ne Übersicht posten was für alte Art den neuen entsprechen.
guest- Gast
Re: hausarbeit oeffentlich ss 08
fall 2 ist keine klage, sondern antrag nach 80a vwgo
das wort "klage" kommt nur bei der summarischen pruefung der erfolgsaussichten in der hauptsache vor.
das wort "klage" kommt nur bei der summarischen pruefung der erfolgsaussichten in der hauptsache vor.
gast- Gast
BayBO
Es ist die alte BayBO anzuwenden -> Art.83 I neue BayBO, da das Baugenehmigungsverfahren noch 2007 eingeleitet wurde...
Der- Gast
Re: hausarbeit oeffentlich ss 08
"Es ist die alte BayBO anzuwenden -> Art.83 I neue BayBO, da das Baugenehmigungsverfahren noch 2007 eingeleitet wurde..."
da hast du recht denn die genehmigung ist ja ein abgeschlossener akt in der vergangenheit.
zum teil 2
wegen der aussetzung des vollzuges der baugenehmigung nach 80a I Nr.2 habe ich keine probleme.
aber die sperrung des parkplatzes unter 80a I nr.2 2.alternative " einstweilige massnahmen zu subsumieren ist schwierig.
denn die möglichkeiten des gerichtes sind durch das hauptsacheverfahren (= anfechtungsklage der baugenehmigung) begrenzt.
---> sprich wenn ein nachbar gegen die baugenehmigung des nachbar klagt, passt der lärm, verursacht durch das haus des gastes nicht so rein.
da hast du recht denn die genehmigung ist ja ein abgeschlossener akt in der vergangenheit.
zum teil 2
wegen der aussetzung des vollzuges der baugenehmigung nach 80a I Nr.2 habe ich keine probleme.
aber die sperrung des parkplatzes unter 80a I nr.2 2.alternative " einstweilige massnahmen zu subsumieren ist schwierig.
denn die möglichkeiten des gerichtes sind durch das hauptsacheverfahren (= anfechtungsklage der baugenehmigung) begrenzt.
---> sprich wenn ein nachbar gegen die baugenehmigung des nachbar klagt, passt der lärm, verursacht durch das haus des gastes nicht so rein.
gast- Gast
Re: hausarbeit oeffentlich ss 08
die erste auflage:
"Das Haus des Gastes ist so zu betreiben, dass von ihm bzw. durch seine Nutzung, einschließlich
der der Nutzung zurechenbaren Geräusche, keine unzumutbaren Belästigungen für die Nachbar-
grundstücke ausgehen können."
koennte diese auflage ein hinweis auf § 22 I bimschg sein?:
"Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden..."
"Das Haus des Gastes ist so zu betreiben, dass von ihm bzw. durch seine Nutzung, einschließlich
der der Nutzung zurechenbaren Geräusche, keine unzumutbaren Belästigungen für die Nachbar-
grundstücke ausgehen können."
koennte diese auflage ein hinweis auf § 22 I bimschg sein?:
"Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden..."
gast- Gast
Re: hausarbeit oeffentlich ss 08
habt ihr in teil 2 innen oder außenbereich angenommen? Bin mir irgendwie noch immer so unschlüssig...
gast- Gast
Re: hausarbeit oeffentlich ss 08
innen oder aussenßereich?
nimm innen, 34 baugb. diskutiere aber kurz die aussenbereichsinsel (die zwei baeche)
"In der Nähe befinden sich mehrere fünfstöckige Büro- und Einzelhandelsgebäude mit einer Grundfläche
von bis zu 570 qm."
---> hinweise auf § 6 II nr.8 baunvo?
--->was ist das "haus des gastes" verguegungsstaette nach 4a III-2 baunvo?
--> aber der gesetzgeber waegt ja nach 6 I baunvo ab, sprich wohnen hat grundsaetzlich vorrang.
nimm innen, 34 baugb. diskutiere aber kurz die aussenbereichsinsel (die zwei baeche)
"In der Nähe befinden sich mehrere fünfstöckige Büro- und Einzelhandelsgebäude mit einer Grundfläche
von bis zu 570 qm."
---> hinweise auf § 6 II nr.8 baunvo?
--->was ist das "haus des gastes" verguegungsstaette nach 4a III-2 baunvo?
--> aber der gesetzgeber waegt ja nach 6 I baunvo ab, sprich wohnen hat grundsaetzlich vorrang.
gast- Gast
Re: hausarbeit oeffentlich ss 08
eine andere frage, ist das haus des gastes ein sonderbau?
nach art.2 IV satz 2 nr. 6 wegen mehr als 100 gäste?
dann kann man die bimschg im genehmigungsverfahren unterbringen.
nach art.2 IV satz 2 nr. 6 wegen mehr als 100 gäste?
dann kann man die bimschg im genehmigungsverfahren unterbringen.
gast- Gast
Unterschiede neue und alte BayBO
hallo leute,
hab noch ein paar abschließende fragen:
zu teil 1: habt ihr baurecht geprüft, und wenn ja wie ausführlich?
oder habt Ihr nur das baugebiet angesprochen?
zu teil 2: wenn ich meine prüfung (die normen) von der neuen auf die alte BayBo umstelle würde, ändert sich
dadurch die prüfung ? z.B. bezgl. anlage, nutzungsänderung, umfang der zu prüfenden normen.
bin für hilfe sehr dankbar.
hab noch ein paar abschließende fragen:
zu teil 1: habt ihr baurecht geprüft, und wenn ja wie ausführlich?
oder habt Ihr nur das baugebiet angesprochen?
zu teil 2: wenn ich meine prüfung (die normen) von der neuen auf die alte BayBo umstelle würde, ändert sich
dadurch die prüfung ? z.B. bezgl. anlage, nutzungsänderung, umfang der zu prüfenden normen.
bin für hilfe sehr dankbar.
gast- Gast
Re: hausarbeit oeffentlich ss 08
teil1
baugenehmigung: kurz auf verhältnis baugenehmigung gaststätettenerlaubnis eingehen. was ist an lärm durch bauvorhaben zu erwarten. wenn das durch gaststätte nicht überschritten wird, wird die zulässigkeit der gaststätte wegen der lärmbelastung schon in der baugenehmigung festgestellt.
teil 2: neue oder alte baybo ist wurst. du prüfst bei der genehmigungsfähigkeit ob sich das bauvorhaben nach 34 II baugb + 6 baunvo einfügt.
baugenehmigung: kurz auf verhältnis baugenehmigung gaststätettenerlaubnis eingehen. was ist an lärm durch bauvorhaben zu erwarten. wenn das durch gaststätte nicht überschritten wird, wird die zulässigkeit der gaststätte wegen der lärmbelastung schon in der baugenehmigung festgestellt.
teil 2: neue oder alte baybo ist wurst. du prüfst bei der genehmigungsfähigkeit ob sich das bauvorhaben nach 34 II baugb + 6 baunvo einfügt.
gast- Gast
Re: hausarbeit oeffentlich ss 08
kurz noch zum teil 2: das baugenehmigungsverfahren wurde im jahr 2007 abgeschlossen, also ist dessen rechtmässigkeit nach der alten baybo zu beurteilen. aber wie gesagt effektiv sind da keine unterschiede.
gast- Gast
Re: hausarbeit oeffentlich ss 08
habt ihr im zweiten teil TA-Lärm oder 18. BImSchV angenommen?
Gibts da nen aufsattz oder so?? FInd nix... :-(
Gibts da nen aufsattz oder so?? FInd nix... :-(
gast- Gast
Re: hausarbeit oeffentlich ss 08
achtung laut neuen ha-text
die 16. bimschv !!!!
Verkehrslärmschutzverordnung, sag der parkplatz ist nicht gewidmet ---> anwendung der 16. bischv nicht eroeffnet
die 16. bimschv !!!!
Verkehrslärmschutzverordnung, sag der parkplatz ist nicht gewidmet ---> anwendung der 16. bischv nicht eroeffnet
gast- Gast
Re: hausarbeit oeffentlich ss 08
BVERWG – Urteil vom 17.03.2005, Aktenzeichen: BVerwG 4 A 18.04
Leitsatz: § 41 BImSchG und die 16. BImSchV erfassen nur den Lärm, der von der zu bauenden oder zu ändernden Straße selbst ausgeht.(schau auf webseite des bverwg)
Leitsatz: § 41 BImSchG und die 16. BImSchV erfassen nur den Lärm, der von der zu bauenden oder zu ändernden Straße selbst ausgeht.(schau auf webseite des bverwg)
gast- Gast
Re: hausarbeit oeffentlich ss 08
Vielen vielen Dank, das ist echt lieb...
Bin grad schon fast durchgedreht...
Bin grad schon fast durchgedreht...
gast- Gast
Re: hausarbeit oeffentlich ss 08
und wie sieht es aus mit der meinung des N? Der will doch 18. BIMschV-oder versteh ich das falsch??
gast- Gast
Re: hausarbeit oeffentlich ss 08
ja der n will die 18. = sportanlagenverordnung. aber hier keine sportanlage
gast- Gast
Re: hausarbeit oeffentlich ss 08
Aber für Bayern gilt, dass Freizeitanlagen unter die 18. BImSchV fallen. Überleg, ob das Haus des Gastes so ne Freizeitanlage ist...
gast- Gast
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