juraforum erlangen
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.

hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09

3 verfasser

Seite 3 von 5 Zurück  1, 2, 3, 4, 5  Weiter

Nach unten

hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09 - Seite 3 Empty Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09

Beitrag von gast23 Di Sep 23, 2008 1:57 pm

Herausgabe kann doch wegen §562b sowieso nur zur Rückschaffnug auf's Grundstück verlangt werden?
Wieso sollte es einen Unterschied machen ob die Sache wirksam übereignet worden ist?

gast23
Gast


Nach oben Nach unten

hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09 - Seite 3 Empty Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09

Beitrag von gast Mi Sep 24, 2008 6:58 am

wie du sagtest kann nach 562 b II nur rückverschaffung auf das grundstück verlangt werden, genauer der ausgangszustand wo der mieter besitzer und eigentümer war soll wieder hergestellt werden. aber der f hat ja wirksam das eigentum veräussert. deshalb muss der vermieter die sache selbst in besitz nehmen.

gast
Gast


Nach oben Nach unten

hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09 - Seite 3 Empty Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09

Beitrag von KatGast Mi Sep 24, 2008 6:16 pm

Was schreibt ihr denn bei Frage 2? Hab jetzt schon so`n bisschen was zu 906, 1004 usw Aber wie macht man das mit dem "Nicht-nutzen-Können" des N? Was ist das für ein Anspruch? kann mir jemand helfen?

KatGast
Gast


Nach oben Nach unten

hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09 - Seite 3 Empty Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09

Beitrag von gast2 Mi Sep 24, 2008 9:43 pm

Muss die fehlende Anhörung für alle VAs einzeln geprüft werden? Bei der Anordnung zum sofortigen Vollzug der Sicherungsmaßnahmen ist anhörung ja nicht unbedingt nötig, wegen Gefahr in Verzug. Aber bei der siebenjährigen Untersuchung des Grundstückes ist ja keine konkrete Gefahr. Hier hätte eine vorherige Anhörung also stattfinden müssen. Was ist nun die Folge davon? (HAb aus Versehen ein neues Thema angefangen)

gast2
Gast


Nach oben Nach unten

hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09 - Seite 3 Empty Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09

Beitrag von gast7 Do Sep 25, 2008 12:09 am

gast2: also den VA musst du zunächst über 142 II anfechten, dann
Rückabwicklung über 242 I StGB, das mit den 7 Jahren ist kein Problem
wenn du gas gibst!





Nochmal zum §562b, woher nimmst du das "der mieter hat die Sache veräußert, deswegen muss der Vermieter die Sache selbst in Besitz nehmen." Dass die Sache veräußert wurde ändert doch zunächst mal nichts an dem Anspruch aus 562b, Herausgabe bis Auszug nur auf das Grundstück. Herausgabe zur Verwertung ist doch dann nicht der Anspruch aus 562b?

gast7
Gast


Nach oben Nach unten

hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09 - Seite 3 Empty Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09

Beitrag von gast Do Sep 25, 2008 5:46 am

weil 562 b II nur den ursprünglichen zustand, sprich das der mieter wieder den besitz auf dem gelände bekommt. aber wenn der mieter die sache wirksam veräussert hat, hat er kein recht zum besitz. sprich der ausgangszustand, wo der mieter wieder beisitzer ist kann nicht wieder hergestellt werden.

die veräusserung des pfandgegenstand ändert nichts am anspruch von 562b richtig. aber das begehren des vermieters erweitert sich.

aber das ist ein randproblem, frage mich ob man es in der ha ansprechnen muss

gast
Gast


Nach oben Nach unten

hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09 - Seite 3 Empty Belastung des Sicherungseigentum mit Vermieterpfandrecht ? Ja / Nein ?

Beitrag von Gast Do Sep 25, 2008 1:57 pm

Kurze Frage:

Die B-Bank hat ja das Eigentum an der Maschine wirksam erworben...

Wurde aber zuvor das Anwartschaftsrecht des F mit dem Vermieterpfandrecht bzw. Verpächter- des A belastet ?

Sprecht Ihr das an ?

Gast
Gast


Nach oben Nach unten

hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09 - Seite 3 Empty Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09

Beitrag von gast Do Sep 25, 2008 3:23 pm

@ "Do Sep 25, 2008 12:57": ja, das ist einer der schwerpunkte der arbeit.

an alle: ich habe obwohl ich inhaltlich durch bin irgendwie immer noch
keinen plan von der anspruchsgrundlagen(kette). ob man nun

1. § 562 b II S.1 solo

2. § 562 b II S.1 und danach getrennt §§ 1257, 1227, 985
3. § 562 b II S.1 i.V.m. §§ 1257, 1227, 985

hier im Forum ist zu dieser Frage ja bisher auch nur eitel chaos.
dann weiß ich auch nicht genau wie ich die prüfung des 562 solo oder iVm "abschließe"
ich hab ja "Pfandrecht entstanden" und dann "Pfandrecht erloschen" und dann? Kommt dann ein Punkt Rechtsfolgen in dem dann was von zurückschaffung der maschine steht oder was???

außerdem frage ich mich, ob man denn nach diesem Sermon noch andere anspruchsgrundlagen anprüfen muss...z.B. § 812 oder... eigentlich ist das der einzige der mir einfällt.

gast
Gast


Nach oben Nach unten

hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09 - Seite 3 Empty Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09

Beitrag von Gast. Do Sep 25, 2008 8:33 pm

An welcher Stelle prüft ihr

den Sicherungsvertrag zwischen

der Bank und F?

Gast.
Gast


Nach oben Nach unten

hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09 - Seite 3 Empty Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09

Beitrag von gast Fr Sep 26, 2008 6:14 am

sicherungsvertrag mit der bank?
bei eigentum des mieters? als vorraussetzung zur entstehung vermieterpfandrecht

gast
Gast


Nach oben Nach unten

hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09 - Seite 3 Empty Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09

Beitrag von Gast Mo Sep 29, 2008 12:51 pm

Leute bitte könnt

ihr mir sagen an

welchen Punkt ich das Bank- F verhältnis

prüfe? Ich habe Probleme mit

dem Aufbau und weiß auch nicht recht

wie ich den E da rein bringe. Bitte

nur ein Hinweis.


Danke.

Gast
Gast


Nach oben Nach unten

hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09 - Seite 3 Empty Bank- F verhältnis

Beitrag von gast Mo Sep 29, 2008 4:39 pm

wenn du prüfst ob ein vermeiterpfandrecht (genauer verpächterpfandrecht) entstand ist, kommst du zu den punkt ob eine sache des mieter vorhanden ist. genauer, ob der mieter eigentümer dieser sache ist. hier ist er es ja erstmal nicht. aber er bezahlt ja die letzte rate und dann passiert es,

1.wird der mieter für eine logische sekunde eigentümer und das vermeiterpfandrecht entsteht?
2. oder wird die bank direkt eigentümer ohne durchgangserwerb über den mieter? dann würde keine vermieterpfandrecht dadurch entstehen.

aber ich denke du hast gelesen, dass auch am anwartschaftsrecht nach der h.M. ein vermieterpfandrecht entsteht.

(und schau dir das hier hinterlegte hemmer-beispiel an)

gast
Gast


Nach oben Nach unten

hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09 - Seite 3 Empty Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09

Beitrag von gast Mo Sep 29, 2008 5:30 pm

wer den zweiten teil noch verfassungsrechtlich anreichern will, hier mein literaturtipp: vieweg njw 1999,969 da schreibt er einiges über die ortsüblichkeit nach 906 bgb.
hier direkt zum nachlesen: uploaded.to/?id=ptdk7c (vorne www punkt !!)

gast
Gast


Nach oben Nach unten

hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09 - Seite 3 Empty Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09

Beitrag von Gast Mo Sep 29, 2008 10:12 pm

Vielen Dank und ein grosses Küsschen

für die Antwort. Jetzt komm ich endlich voran.

Gast
Gast


Nach oben Nach unten

hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09 - Seite 3 Empty Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09

Beitrag von gast Mo Sep 29, 2008 10:43 pm

was dann d betrifft, prüfst du dann ob das vermeiterpfandrecht erloschen ist. weil,
1.die maschine vom gelände geschaffen wurde oder
2.weil d gutgläubig lastfrei das eigentum erworben hat.

gast
Gast


Nach oben Nach unten

hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09 - Seite 3 Empty Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09

Beitrag von Gast. Di Sep 30, 2008 8:20 pm

Wo bringt man E in der Prüfung rein

und D?

Gast.
Gast


Nach oben Nach unten

hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09 - Seite 3 Empty hausarbeit mertens

Beitrag von BGB Mi Okt 01, 2008 5:47 pm

*geheule*
ich bin ziemlich durcheinander. kann mir bitte jmd den ersten obersatz und die erste anspruchsgrundlage nennen....ich komm überhaupt nicht voran:(

BGB

Anzahl der Beiträge : 3
Anmeldedatum : 01.10.08

Nach oben Nach unten

hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09 - Seite 3 Empty Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09

Beitrag von BGB Do Okt 02, 2008 7:07 pm

im teil II
Muss hier allein § 906 geprüft werden
oder
§ 1004 I 2, 906?

BGB

Anzahl der Beiträge : 3
Anmeldedatum : 01.10.08

Nach oben Nach unten

hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09 - Seite 3 Empty Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09

Beitrag von Gast. Sa Okt 04, 2008 6:19 pm

Kann D lastenfrei die Maschine erwerben,

da sie doch mit Vermieterpfandrecht belastet ist.

Gast.
Gast


Nach oben Nach unten

hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09 - Seite 3 Empty Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09

Beitrag von BGB Sa Okt 04, 2008 8:52 pm

Hallo,jmd da?!?!

BGB

Anzahl der Beiträge : 3
Anmeldedatum : 01.10.08

Nach oben Nach unten

hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09 - Seite 3 Empty Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09

Beitrag von Gästin So Okt 05, 2008 4:53 am

nix mehr los hier? alle im stress. was prüft ihr ausser dem pfandrechtlichen herausgabeanspruch im ersten teil noch an ?

Gästin
Gast


Nach oben Nach unten

hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09 - Seite 3 Empty Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09

Beitrag von gast 27 So Okt 05, 2008 5:09 pm

hab mal eine frage... wieso geht ihr alle davon aus, dass hier ein vermieterpfandrecht besteht ?????????

gast 27
Gast


Nach oben Nach unten

hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09 - Seite 3 Empty Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09

Beitrag von gast Mo Okt 06, 2008 5:38 pm

also zumindest am anwartschaftsrecht entsteht ein vermieterpfandrecht (nach der h.m.) ob du dann durchgangserwerb (sprich mieter hat für eine logische sekunde eigentum) annimmst und dann vermieterpfandrecht voll entsteht oder das verneinst ist egal.

aber klausurtaktisch sollest du vermieterpfandrecht annehmen, sonst kommst du nicht in den zweiten teil. sprich ist das vermieterpfandrecht durch den verkauf und entfernung der sache vom grundstück erloschen.

gast
Gast


Nach oben Nach unten

hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09 - Seite 3 Empty Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09

Beitrag von bernd Di Okt 07, 2008 4:17 pm

Das Phänomen an dem Forum hier ist, dass zu Beginn, wenn keiner was hat die Spekulationen groß sind, aber wenn die ersten Ergebnisse vorliegen der Redefluss rapide abnimmt.
Liegt das wirklich daran, dass die Juristen nicht gerne teilen? study

bernd
Gast


Nach oben Nach unten

hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09 - Seite 3 Empty Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09

Beitrag von gasta Mi Okt 08, 2008 1:26 pm

für mich kann ich sagen, dass ich schon teile, wenn ich denn was zum teilen habe Smile
stimme mit der h.m. hier im forum bzgl des ersten teils überein. ich nehme klausurtaktisch gesehen auch vermieterpfandrecht an, nur mt den rechtsfolgen komme ich gar nicht weiter! kann da mal jemand der mehr ahnung als ich habe nen tipp zum aufbau geben?
also was muss da gliederungstechnisch denken? und gibts noch was aus der zpo, was relevant wäre????

kann wer helfen????

gasta
Gast


Nach oben Nach unten

hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09 - Seite 3 Empty Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09

Beitrag von Gesponserte Inhalte


Gesponserte Inhalte


Nach oben Nach unten

Seite 3 von 5 Zurück  1, 2, 3, 4, 5  Weiter

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten