hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09
3 verfasser
Seite 3 von 5
Seite 3 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09
Herausgabe kann doch wegen §562b sowieso nur zur Rückschaffnug auf's Grundstück verlangt werden?
Wieso sollte es einen Unterschied machen ob die Sache wirksam übereignet worden ist?
Wieso sollte es einen Unterschied machen ob die Sache wirksam übereignet worden ist?
gast23- Gast
Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09
wie du sagtest kann nach 562 b II nur rückverschaffung auf das grundstück verlangt werden, genauer der ausgangszustand wo der mieter besitzer und eigentümer war soll wieder hergestellt werden. aber der f hat ja wirksam das eigentum veräussert. deshalb muss der vermieter die sache selbst in besitz nehmen.
gast- Gast
Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09
Was schreibt ihr denn bei Frage 2? Hab jetzt schon so`n bisschen was zu 906, 1004 usw Aber wie macht man das mit dem "Nicht-nutzen-Können" des N? Was ist das für ein Anspruch? kann mir jemand helfen?
KatGast- Gast
Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09
Muss die fehlende Anhörung für alle VAs einzeln geprüft werden? Bei der Anordnung zum sofortigen Vollzug der Sicherungsmaßnahmen ist anhörung ja nicht unbedingt nötig, wegen Gefahr in Verzug. Aber bei der siebenjährigen Untersuchung des Grundstückes ist ja keine konkrete Gefahr. Hier hätte eine vorherige Anhörung also stattfinden müssen. Was ist nun die Folge davon? (HAb aus Versehen ein neues Thema angefangen)
gast2- Gast
Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09
gast2: also den VA musst du zunächst über 142 II anfechten, dann
Rückabwicklung über 242 I StGB, das mit den 7 Jahren ist kein Problem
wenn du gas gibst!
Nochmal zum §562b, woher nimmst du das "der mieter hat die Sache veräußert, deswegen muss der Vermieter die Sache selbst in Besitz nehmen." Dass die Sache veräußert wurde ändert doch zunächst mal nichts an dem Anspruch aus 562b, Herausgabe bis Auszug nur auf das Grundstück. Herausgabe zur Verwertung ist doch dann nicht der Anspruch aus 562b?
Rückabwicklung über 242 I StGB, das mit den 7 Jahren ist kein Problem
wenn du gas gibst!
Nochmal zum §562b, woher nimmst du das "der mieter hat die Sache veräußert, deswegen muss der Vermieter die Sache selbst in Besitz nehmen." Dass die Sache veräußert wurde ändert doch zunächst mal nichts an dem Anspruch aus 562b, Herausgabe bis Auszug nur auf das Grundstück. Herausgabe zur Verwertung ist doch dann nicht der Anspruch aus 562b?
gast7- Gast
Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09
weil 562 b II nur den ursprünglichen zustand, sprich das der mieter wieder den besitz auf dem gelände bekommt. aber wenn der mieter die sache wirksam veräussert hat, hat er kein recht zum besitz. sprich der ausgangszustand, wo der mieter wieder beisitzer ist kann nicht wieder hergestellt werden.
die veräusserung des pfandgegenstand ändert nichts am anspruch von 562b richtig. aber das begehren des vermieters erweitert sich.
aber das ist ein randproblem, frage mich ob man es in der ha ansprechnen muss
die veräusserung des pfandgegenstand ändert nichts am anspruch von 562b richtig. aber das begehren des vermieters erweitert sich.
aber das ist ein randproblem, frage mich ob man es in der ha ansprechnen muss
gast- Gast
Belastung des Sicherungseigentum mit Vermieterpfandrecht ? Ja / Nein ?
Kurze Frage:
Die B-Bank hat ja das Eigentum an der Maschine wirksam erworben...
Wurde aber zuvor das Anwartschaftsrecht des F mit dem Vermieterpfandrecht bzw. Verpächter- des A belastet ?
Sprecht Ihr das an ?
Die B-Bank hat ja das Eigentum an der Maschine wirksam erworben...
Wurde aber zuvor das Anwartschaftsrecht des F mit dem Vermieterpfandrecht bzw. Verpächter- des A belastet ?
Sprecht Ihr das an ?
Gast- Gast
Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09
@ "Do Sep 25, 2008 12:57": ja, das ist einer der schwerpunkte der arbeit.
an alle: ich habe obwohl ich inhaltlich durch bin irgendwie immer noch
keinen plan von der anspruchsgrundlagen(kette). ob man nun
1. § 562 b II S.1 solo
2. § 562 b II S.1 und danach getrennt §§ 1257, 1227, 985
3. § 562 b II S.1 i.V.m. §§ 1257, 1227, 985
hier im Forum ist zu dieser Frage ja bisher auch nur eitel chaos.
dann weiß ich auch nicht genau wie ich die prüfung des 562 solo oder iVm "abschließe"
ich hab ja "Pfandrecht entstanden" und dann "Pfandrecht erloschen" und dann? Kommt dann ein Punkt Rechtsfolgen in dem dann was von zurückschaffung der maschine steht oder was???
außerdem frage ich mich, ob man denn nach diesem Sermon noch andere anspruchsgrundlagen anprüfen muss...z.B. § 812 oder... eigentlich ist das der einzige der mir einfällt.
an alle: ich habe obwohl ich inhaltlich durch bin irgendwie immer noch
keinen plan von der anspruchsgrundlagen(kette). ob man nun
1. § 562 b II S.1 solo
2. § 562 b II S.1 und danach getrennt §§ 1257, 1227, 985
3. § 562 b II S.1 i.V.m. §§ 1257, 1227, 985
hier im Forum ist zu dieser Frage ja bisher auch nur eitel chaos.
dann weiß ich auch nicht genau wie ich die prüfung des 562 solo oder iVm "abschließe"
ich hab ja "Pfandrecht entstanden" und dann "Pfandrecht erloschen" und dann? Kommt dann ein Punkt Rechtsfolgen in dem dann was von zurückschaffung der maschine steht oder was???
außerdem frage ich mich, ob man denn nach diesem Sermon noch andere anspruchsgrundlagen anprüfen muss...z.B. § 812 oder... eigentlich ist das der einzige der mir einfällt.
gast- Gast
Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09
An welcher Stelle prüft ihr
den Sicherungsvertrag zwischen
der Bank und F?
den Sicherungsvertrag zwischen
der Bank und F?
Gast.- Gast
Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09
sicherungsvertrag mit der bank?
bei eigentum des mieters? als vorraussetzung zur entstehung vermieterpfandrecht
bei eigentum des mieters? als vorraussetzung zur entstehung vermieterpfandrecht
gast- Gast
Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09
Leute bitte könnt
ihr mir sagen an
welchen Punkt ich das Bank- F verhältnis
prüfe? Ich habe Probleme mit
dem Aufbau und weiß auch nicht recht
wie ich den E da rein bringe. Bitte
nur ein Hinweis.
Danke.
ihr mir sagen an
welchen Punkt ich das Bank- F verhältnis
prüfe? Ich habe Probleme mit
dem Aufbau und weiß auch nicht recht
wie ich den E da rein bringe. Bitte
nur ein Hinweis.
Danke.
Gast- Gast
Bank- F verhältnis
wenn du prüfst ob ein vermeiterpfandrecht (genauer verpächterpfandrecht) entstand ist, kommst du zu den punkt ob eine sache des mieter vorhanden ist. genauer, ob der mieter eigentümer dieser sache ist. hier ist er es ja erstmal nicht. aber er bezahlt ja die letzte rate und dann passiert es,
1.wird der mieter für eine logische sekunde eigentümer und das vermeiterpfandrecht entsteht?
2. oder wird die bank direkt eigentümer ohne durchgangserwerb über den mieter? dann würde keine vermieterpfandrecht dadurch entstehen.
aber ich denke du hast gelesen, dass auch am anwartschaftsrecht nach der h.M. ein vermieterpfandrecht entsteht.
(und schau dir das hier hinterlegte hemmer-beispiel an)
1.wird der mieter für eine logische sekunde eigentümer und das vermeiterpfandrecht entsteht?
2. oder wird die bank direkt eigentümer ohne durchgangserwerb über den mieter? dann würde keine vermieterpfandrecht dadurch entstehen.
aber ich denke du hast gelesen, dass auch am anwartschaftsrecht nach der h.M. ein vermieterpfandrecht entsteht.
(und schau dir das hier hinterlegte hemmer-beispiel an)
gast- Gast
Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09
wer den zweiten teil noch verfassungsrechtlich anreichern will, hier mein literaturtipp: vieweg njw 1999,969 da schreibt er einiges über die ortsüblichkeit nach 906 bgb.
hier direkt zum nachlesen: uploaded.to/?id=ptdk7c (vorne www punkt !!)
hier direkt zum nachlesen: uploaded.to/?id=ptdk7c (vorne www punkt !!)
gast- Gast
Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09
Vielen Dank und ein grosses Küsschen
für die Antwort. Jetzt komm ich endlich voran.
für die Antwort. Jetzt komm ich endlich voran.
Gast- Gast
Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09
was dann d betrifft, prüfst du dann ob das vermeiterpfandrecht erloschen ist. weil,
1.die maschine vom gelände geschaffen wurde oder
2.weil d gutgläubig lastfrei das eigentum erworben hat.
1.die maschine vom gelände geschaffen wurde oder
2.weil d gutgläubig lastfrei das eigentum erworben hat.
gast- Gast
Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09
Wo bringt man E in der Prüfung rein
und D?
und D?
Gast.- Gast
hausarbeit mertens
*geheule*
ich bin ziemlich durcheinander. kann mir bitte jmd den ersten obersatz und die erste anspruchsgrundlage nennen....ich komm überhaupt nicht voran:(
ich bin ziemlich durcheinander. kann mir bitte jmd den ersten obersatz und die erste anspruchsgrundlage nennen....ich komm überhaupt nicht voran:(
BGB- Anzahl der Beiträge : 3
Anmeldedatum : 01.10.08
Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09
im teil II
Muss hier allein § 906 geprüft werden
oder
§ 1004 I 2, 906?
Muss hier allein § 906 geprüft werden
oder
§ 1004 I 2, 906?
BGB- Anzahl der Beiträge : 3
Anmeldedatum : 01.10.08
Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09
Kann D lastenfrei die Maschine erwerben,
da sie doch mit Vermieterpfandrecht belastet ist.
da sie doch mit Vermieterpfandrecht belastet ist.
Gast.- Gast
Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09
Hallo,jmd da?!?!
BGB- Anzahl der Beiträge : 3
Anmeldedatum : 01.10.08
Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09
nix mehr los hier? alle im stress. was prüft ihr ausser dem pfandrechtlichen herausgabeanspruch im ersten teil noch an ?
Gästin- Gast
Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09
hab mal eine frage... wieso geht ihr alle davon aus, dass hier ein vermieterpfandrecht besteht ?????????
gast 27- Gast
Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09
also zumindest am anwartschaftsrecht entsteht ein vermieterpfandrecht (nach der h.m.) ob du dann durchgangserwerb (sprich mieter hat für eine logische sekunde eigentum) annimmst und dann vermieterpfandrecht voll entsteht oder das verneinst ist egal.
aber klausurtaktisch sollest du vermieterpfandrecht annehmen, sonst kommst du nicht in den zweiten teil. sprich ist das vermieterpfandrecht durch den verkauf und entfernung der sache vom grundstück erloschen.
aber klausurtaktisch sollest du vermieterpfandrecht annehmen, sonst kommst du nicht in den zweiten teil. sprich ist das vermieterpfandrecht durch den verkauf und entfernung der sache vom grundstück erloschen.
gast- Gast
Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09
Das Phänomen an dem Forum hier ist, dass zu Beginn, wenn keiner was hat die Spekulationen groß sind, aber wenn die ersten Ergebnisse vorliegen der Redefluss rapide abnimmt.
Liegt das wirklich daran, dass die Juristen nicht gerne teilen?
Liegt das wirklich daran, dass die Juristen nicht gerne teilen?
bernd- Gast
Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09
für mich kann ich sagen, dass ich schon teile, wenn ich denn was zum teilen habe
stimme mit der h.m. hier im forum bzgl des ersten teils überein. ich nehme klausurtaktisch gesehen auch vermieterpfandrecht an, nur mt den rechtsfolgen komme ich gar nicht weiter! kann da mal jemand der mehr ahnung als ich habe nen tipp zum aufbau geben?
also was muss da gliederungstechnisch denken? und gibts noch was aus der zpo, was relevant wäre????
kann wer helfen????
stimme mit der h.m. hier im forum bzgl des ersten teils überein. ich nehme klausurtaktisch gesehen auch vermieterpfandrecht an, nur mt den rechtsfolgen komme ich gar nicht weiter! kann da mal jemand der mehr ahnung als ich habe nen tipp zum aufbau geben?
also was muss da gliederungstechnisch denken? und gibts noch was aus der zpo, was relevant wäre????
kann wer helfen????
gasta- Gast
Seite 3 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
Ähnliche Themen
» hausarbeit strafrecht fortgeschritten ws 08/09
» hausarbeit oeffentlich fortgeschritten ws 08/09 de wall
» hausarbeit strafrecht fortgeschritten ss 08
» hausarbeit oeffentlich fortgeschritten ws 08/09 de wall
» hausarbeit strafrecht fortgeschritten ss 08
Seite 3 von 5
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten