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Hausarbeit fortgeschritten Strafrecht SS 2010 Kudlich

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Hausarbeit fortgeschritten Strafrecht SS 2010 Kudlich - Seite 6 Empty Re: Hausarbeit fortgeschritten Strafrecht SS 2010 Kudlich

Beitrag von GastA Do Apr 15, 2010 9:26 am

ja aber O hat sich doch erst wegen der Liste entschlossen zu kaufen.
sonst machen doch die ganzen Ausführungen im Sachverhalt
zum Thema Haushaltsgeld und was würden die Nachbarn denken
wenn O nicht auf der Liste steht wenig Sinn.

GastA
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Hausarbeit fortgeschritten Strafrecht SS 2010 Kudlich - Seite 6 Empty Re: Hausarbeit fortgeschritten Strafrecht SS 2010 Kudlich

Beitrag von ggg Do Apr 15, 2010 11:23 am

stimmt, wenn man getrennt prüft, ist das so. würd ich aber nich machen, dann schneidet man sich die schöne diskussion zur sozialen zweckverfehlung beim vermögensschaden ab.

ggg
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Hausarbeit fortgeschritten Strafrecht SS 2010 Kudlich - Seite 6 Empty rechtsgutbezogener irrtum

Beitrag von G Do Apr 15, 2010 3:31 pm

nee leute, es geht um rechtsgutbezogener irrtum ja oder nein?

denn bei der ersten behauptung, die sache kommt aus der behindertenwerkstatt ist der irrtum rechtsgutbezogen. unter den gesichtpunkten des persönlichen schadenseinschlag.

bei der vorlage der falschen nachbar-liste irrt das opfer nicht darüber, das es die sache kauft, die es da sieht.
-->nur unbeachtlicher motivirrtum.

-->es ist nun die frage, wie kausal muss die vermögensverfügung durch den ersten vermögensbezogenen irrtum sein? reicht es aus das der die hauptsache ist oder muss er voll ursächlich sein.

nützlicher aufsatz dazu in der zis-online.de ausgabe 10/2008 s.518

G
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Hausarbeit fortgeschritten Strafrecht SS 2010 Kudlich - Seite 6 Empty rechtsgutsbezogener irrtum

Beitrag von GG Do Apr 15, 2010 11:54 pm

ich meinte natürlich :
http://zis-online.com/
ausgabe 10/2008 s.518

GG

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Hausarbeit fortgeschritten Strafrecht SS 2010 Kudlich - Seite 6 Empty rechtsgutbezogener irrtum

Beitrag von GastA Fr Apr 16, 2010 10:02 am

vielen Dank G. jetzt weiss ich wo ich mein "komisches gefühl" bei dem
sachverhalt im aufbau verorten kann.

nur nochmal meine frage, prüfst du das in zwei prüfungen oder in einer?
ich habe grade angefangen das zusammen zu prüfen, ist aber auch etwas seltsam.
denn T täuscht ja bzgl. der Behindertenwerkstatt und bzgl. der Liste
und O irrt sich ja auch bei beidem.
allerdings wenn ich das mit der werkstatt in einer eigenen prüfung schreib
und es dann mangels vermögensverfügung ablehne, kann ich ja auch
schwierig darauf zurückgreifen.
ich schreib mal wie ich es vom aufbau her machen will

§ 263 I bzgl Werkstatt und Liste

1. Täuschung +
2. Irttum +
3. Vermögensverfügung
a) hinsichtlich Werkstatt -
b) hinsichtlich Liste +
4. Vermögensschaden
hinsichtlich Liste eigentlich -
da Postkarten mit entsprechendem Gegenwert,
aber die Lüge mit der Behindertenwerkstatt könnte hier durchgeschlagen haben
führt zu +/-

GastA
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Hausarbeit fortgeschritten Strafrecht SS 2010 Kudlich - Seite 6 Empty Re: Hausarbeit fortgeschritten Strafrecht SS 2010 Kudlich

Beitrag von G Sa Apr 17, 2010 9:24 pm

was postkarten betrifft wechsel aus der geringfuegigkeit mehr als 50 euro deshalb quali nach 263 III nr.1 moeglich?

G
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Hausarbeit fortgeschritten Strafrecht SS 2010 Kudlich - Seite 6 Empty Re: Hausarbeit fortgeschritten Strafrecht SS 2010 Kudlich

Beitrag von G So Apr 18, 2010 10:50 pm

@GastA: wenn ich mich an das was ich über die formulierung von obersätzen gelernt habe, dann ist die teilung in,
1.t könnte durch die behauptung die karten kommen aus behindertenwerkstatt nach 263,22 strafbar sein.
2. vorzeigen der spendenliste...nach 263.
wohl auf nummer sicher gehen.

was ich gestern sagen wollte ist, das t der o zuerst nur eine karte von 20 euro (was geringfügiger wert ist) aufschwatzen will. -->kein besonders schwerer fall möglich.
dann nimmt o aber gleich 3 karten, was 60 euro sind und was über der geringfügigkeit ist. somit könnte ein besonders schwerer fall nach 263 III nr.1 vorliegen.
-->sprich ist die verwendung der falschen urkunde in tateinheit mit betrug gleich gewerbsmaessig?
denn so eine liste bastelt man sich nicht um nur einmal 20 euro zu ergattern.

G
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Hausarbeit fortgeschritten Strafrecht SS 2010 Kudlich - Seite 6 Empty Re: Hausarbeit fortgeschritten Strafrecht SS 2010 Kudlich

Beitrag von Gustl Mo Apr 19, 2010 12:47 pm

hab eine Stelle im Tröndle gefunden § 263 rn.63, wo auf des BayoblG verwiesen wird. NJW 1952,798: Motivierung des Spenders durch Vorspiegelung hoher Spenden der Nachbarn.

Gustl
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Hausarbeit fortgeschritten Strafrecht SS 2010 Kudlich - Seite 6 Empty Re: Hausarbeit fortgeschritten Strafrecht SS 2010 Kudlich

Beitrag von Gustl Mo Apr 19, 2010 12:49 pm

ich meinte 263 Nr.79 im Tröndle

Gustl
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Hausarbeit fortgeschritten Strafrecht SS 2010 Kudlich - Seite 6 Empty Re: Hausarbeit fortgeschritten Strafrecht SS 2010 Kudlich

Beitrag von Heskey Di Apr 20, 2010 8:04 pm

war irgendjemand von euch in strafrecht? Gibts da vll irgendein passwort? wurde irgendwas zur Klausur gesagt?
Es wäre toll, wenn mir irgendjemand von euch bescheid geben könnte

Heskey

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Hausarbeit fortgeschritten Strafrecht SS 2010 Kudlich - Seite 6 Empty Re: Hausarbeit fortgeschritten Strafrecht SS 2010 Kudlich

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